Ein juristisches Blutbad

22. Oktober 2009

Es wird ein jursitisches Blutbad geben – nachdem die ein- und zweistelligen .DE-Domains verteilt worden sind. Was wir zu erwarten haben, zeigt uns allein diese Pressemitteilung …

“Die Kanzlei e|s|b hat mit Blick auf den Beginn des morgigen DE-Registrierungsverfahrens (vgl. Kanzlei.de-News vom 16.10.2009) für ihren Mandanten, Inhaber der Einbuchstabenmarken E, F, G und X, Y, Z, am 21.10.2009 eine einstweilige Verfügung gegen die DENIC eG erwirkt. Hierin untersagt das Landgericht Frankfurt (Az. 2-06 O 515/09) der DENIC eG bei Meidung der üblichen Ordnungsmittel (Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken an ihrem Vorstand), die Domains “e.de”, “f.de”, “g.de”, “x.de”, “y.de”, “z.de” bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt in Sachen 11 U 36/09 für Dritte als Domaininhaber zu registrieren.”

… geschätzt sollte jeder Bieter auf eine dieser heiss begehrten Domains einen sechsstelligen Betrag für seinen Rechtsbeistand kalkulieren, denn so gut wie auf jede Kombination wird sich ein finanzkräftiger Kläger finden.

Matthias

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